Schulordnung
Schuljahr
Das Schuljahr der Musikschule richtet sich nach dem der Gemeinde Gaiserwald und
ist eingeteilt in zwei Semester.
Anmeldung
Neueintritte sind auf Beginn des Semesters möglich. Anmeldungen sind schriftlich an
das Sekretariat der Musikschule zu richten und zwar bis zum 15. Mai für das 1. Semester
und bis zum 15. Dezember für das 2. Semester. Mit der Anmeldung besteht
die Verpflichtung zur Bezahlung des Schulgeldes für das nächste Semester.
Abmeldung
Austritte sind nur auf Semesterende möglich und müssen bis spätestens 15. Mai
bzw. 15. Dezember dem Sekretariat oder der Musikschulleitung schriftlich mitgeteilt
werden. Nicht termingerecht abgemeldete SchülerInnen gelten für das nächste Semester
als angemeldet und das Schulgeld ist für ein weiteres Semester zu entrichten.
Bei Austritt während des Semesters oder unentschuldigtem Fernbleiben der Musikschülerin
/des Musikschülers erfolgt keine Rückerstattung des Schulgeldes (Ausnahme:
Wohnortwechsel)
Zuteilung
Die Zuteilung der MusikschülerInnen an die betreffenden Lehrpersonen erfolgt durch
die Schulleitung. Diesbezüglichen Wünschen der SchülerIn oder dessen Eltern wird
nach Möglichkeit entsprochen, können aber nicht immer berücksichtigt werden.
Unterrichtstermin
Die Einteilung der Unterrichtszeiten erfolgt durch die Lehrpersonen mit Rücksicht auf
die Schulstundenpläne sowie die Verfügbarkeit der Unterrichtsräume. Der Musikunterricht
kann auch auf schulfreie Nachmittage angesetzt werden. Auf allfällige Wünsche
seitens der SchülerInnen und deren Eltern wird wenn möglich Rücksicht genommen.
Unterrichtsbesuch
Die MusikschülerInnen verpflichten sich, den Unterricht lückenlos und pünktlich zu
besuchen. Entschuldigungen wegen Krankheit oder Unfall sind vor dem Unterrichtstermin
an die Lehrperson zu richten. Das Schulgeld kann nur in Ausnahmefällen
(Wegzug, langdauernde Krankheit oder Unfall des Schülers / der Schülerin) zurückerstattet
werden. Schulgeldrückerstattungen sind dem Sekretariat schriftlich zu beantragen.
Abwesenheit der Lehrpersonen
Lektionen, die wegen Verhinderung der Lehrperson ausfallen, werden vor- oder
nachgeholt (Ausnahme: Krankheit, Militär, Zivildienst).
Bei längerer Abwesenheit der Lehrperson wird nach Möglichkeit für eine Vertretung
gesorgt.
Fallen aus Gründen wie Krankheit, Unfall oder begründeter Abwesenheit der Lehrperson
Lektionen aus, wird der Elternanteil ab dem 3. Ausfall pro Semester zurückerstattet.
Ausfälle aus schulorganisatorischen Gründen, zufolge Feiertagen, Sportanlässen
etc. können für eine Rückvergütung nicht berücksichtigt werden.
Instrumente und Noten
Die Kosten für die Anschaffung von Instrumenten und Notenmaterial für den Unterricht
gehen zulasten der SchülerInnen bzw. der Eltern. Die Musikschule empfiehlt,
sich vor der Anschaffung eines Instrumentes von der zukünftigen Musiklehrperson
oder an der alljährlichen Instrumentenvorstellung beraten zu lassen.