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Tarife / Schulordnung


Die An- und Abmeldungen haben bis 15. Mai resp. 15. Dezember zu erfolgen.
Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird das Schulgeld für das folgende Semester geschuldet.

Schulordnung

Schuljahr

Das Schuljahr der Musikschule richtet sich nach dem der Gemeinde Gaiserwald und

ist eingeteilt in zwei Semester.

Anmeldung

Neueintritte sind auf Beginn des Semesters möglich. Anmeldungen sind schriftlich an

das Sekretariat der Musikschule zu richten und zwar bis zum 15. Mai für das 1. Semester

und bis zum 15. Dezember für das 2. Semester. Mit der Anmeldung besteht

die Verpflichtung zur Bezahlung des Schulgeldes für das nächste Semester.

Abmeldung

Austritte sind nur auf Semesterende möglich und müssen bis spätestens 15. Mai

bzw. 15. Dezember dem Sekretariat oder der Musikschulleitung schriftlich mitgeteilt

werden. Nicht termingerecht abgemeldete SchülerInnen gelten für das nächste Semester

als angemeldet und das Schulgeld ist für ein weiteres Semester zu entrichten.

Bei Austritt während des Semesters oder unentschuldigtem Fernbleiben der Musikschülerin

/des Musikschülers erfolgt keine Rückerstattung des Schulgeldes (Ausnahme:

Wohnortwechsel)

Zuteilung

Die Zuteilung der MusikschülerInnen an die betreffenden Lehrpersonen erfolgt durch

die Schulleitung. Diesbezüglichen Wünschen der SchülerIn oder dessen Eltern wird

nach Möglichkeit entsprochen, können aber nicht immer berücksichtigt werden.

Unterrichtstermin

Die Einteilung der Unterrichtszeiten erfolgt durch die Lehrpersonen mit Rücksicht auf

die Schulstundenpläne sowie die Verfügbarkeit der Unterrichtsräume. Der Musikunterricht

kann auch auf schulfreie Nachmittage angesetzt werden. Auf allfällige Wünsche

seitens der SchülerInnen und deren Eltern wird wenn möglich Rücksicht genommen.

Unterrichtsbesuch

Die MusikschülerInnen verpflichten sich, den Unterricht lückenlos und pünktlich zu

besuchen. Entschuldigungen wegen Krankheit oder Unfall sind vor dem Unterrichtstermin

an die Lehrperson zu richten. Das Schulgeld kann nur in Ausnahmefällen

(Wegzug, langdauernde Krankheit oder Unfall des Schülers / der Schülerin) zurückerstattet

werden. Schulgeldrückerstattungen sind dem Sekretariat schriftlich zu beantragen.

Abwesenheit der Lehrpersonen

Lektionen, die wegen Verhinderung der Lehrperson ausfallen, werden vor- oder

nachgeholt (Ausnahme: Krankheit, Militär, Zivildienst).

Bei längerer Abwesenheit der Lehrperson wird nach Möglichkeit für eine Vertretung

gesorgt.

Fallen aus Gründen wie Krankheit, Unfall oder begründeter Abwesenheit der Lehrperson

Lektionen aus, wird der Elternanteil ab dem 3. Ausfall pro Semester zurückerstattet.

Ausfälle aus schulorganisatorischen Gründen, zufolge Feiertagen, Sportanlässen

etc. können für eine Rückvergütung nicht berücksichtigt werden.

Instrumente und Noten

Die Kosten für die Anschaffung von Instrumenten und Notenmaterial für den Unterricht

gehen zulasten der SchülerInnen bzw. der Eltern. Die Musikschule empfiehlt,

sich vor der Anschaffung eines Instrumentes von der zukünftigen Musiklehrperson

oder an der alljährlichen Instrumentenvorstellung beraten zu lassen.

 

Informationen zum Abo-Unterricht für Erwachsene


Angebot Abo-Unterricht für Erwachsene
Sie können sich aus zeitlichen Gründen nicht für kontinuierlichen Unterricht entscheiden
Sie suchen einen neuen Impuls für Ihr Instrumentalspiel
Sie möchten ein Musikstück auf einen Anlass hin erarbeiten
Sie spielen in einem Ensemble und möchten für eine Weile individuelle Betreuung
Sie möchten ein originelles Geschenk machen!
Das Angebot richtet sich an Erwachsene (nach 20. Geburtstag), auch an auswärtige.
Auskünfte zum aktuellen Fächerangebot und anderes, erteilt Ihnen gerne das
Musikschulsekretariat.

Organisatorischer Ablauf:


  • Sie melden sich mittels Anmeldeformular oder Online unter www.gaiserwald.ch an und teilen die gewünschte Abogrösse mit.
  • Das Sekretariat leitet die Anmeldung an die Lehrperson weiter.
  • Die Lehrperson nimmt mit Ihnen Kontakt auf und klärt ab, ob eine Zusammenarbeit möglich ist.
  • Das Sekretariat sendet Ihnen die Abo-Rechnung als Bestätigung.
  • Das Sekretariat sendet der Lehrperson die Unterrichtskarte. Die Lehrkraft lässt Sie auf der Unterrichtskarte jede abgehaltene Lektion mit Unterschrift bestätigen.
  • Sie vereinbaren jeweils mit der Lehrperson die nächsten Lektionen.

 

 


 
Tarifblatt der Musikschule Gaiserwald Tarifblatt_Febr_09.pdf (255.5 kB)