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  1. Nachtrag zum Reglement für ausserschulische Benützung der Schulanlagen


Rauchverbot in den Schulanlagen

Art. 7 – weitere Einschränkungen

Abs. 1 lautet neu

„In sämtlichen Räumen und auf den Aussenanlagen der Schule besteht ein Rauchverbot, ausgenommen vor dem Haupt- und Osteingang des Oberstufenzentrums bei Veranstaltungen in der Aula.“

 
Sie finden hier das Reglement für die ausserschulische Benützung der Schulanlagen. Dieses Reglement ist seit 1. Januar 2006 in Kraft. Klicken Sie hier um das Dokument zu öffnen. reglement_bentzung_schulanlagen.pdf (131.7 kB)