- Nachtrag zum Reglement für ausserschulische Benützung der Schulanlagen
Rauchverbot in den Schulanlagen
Art. 7 – weitere Einschränkungen Abs. 1 lautet neu „In sämtlichen Räumen und auf den Aussenanlagen der Schule besteht ein Rauchverbot, ausgenommen vor dem Haupt- und Osteingang des Oberstufenzentrums bei Veranstaltungen in der Aula.“
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| Sie finden hier das Reglement für die ausserschulische Benützung der Schulanlagen. Dieses Reglement ist seit 1. Januar 2006 in Kraft. Klicken Sie hier um das Dokument zu öffnen. reglement_bentzung_schulanlagen.pdf (131.7 kB) |
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